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Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien


Hard Facts

Kategorie: Gesetz

Inkrafttreten: 01. Dezember 2021

Akteure: Bundesregierung

Zusammenfassung

Das "Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (kurz TTDSG), soll Nutzer·innen dabei unterstützen, selbstbestimmter mit den eigenen Daten umzugehen. Das TTDSG führt zwei Datenschutzgesetze (TKG und TMG), sowie eine ältere EU-Richtlinie (ePrivacy-Linie) zusammen. Eine wesentliche Erneuerung innerhalb des Gesetzes (§ 25 und § 26) zielt darauf ab, den Umgang mit sogenannten Cookie-Banner zu vereinfachen. Ziel ist es, Nutzer·innen dabei zu unterstützen, über Websites hinweg dem Einsatz von Cookies zuzustimmen oder diesen abzulehnen.  Das Gesetz ebnet den Rechtsweg dafür, dass man über sogenannte PIMS (Personal Information Management Services) die Zustimmung zu oder Ablehnung von Cookies auf Websites speichern und verwalten kann. Anerkannte Dienstleister dürfen dabei kein wirtschaftliches Eigeninteresse verfolgen. Websites, die allerdings ganz oder teilweise werbefinanziert sind, sollen Nutzer·innen aber zum Beispiel noch auf ein kostenpflichtiges Angebot hinweisen dürfen.

Relevanz

Die Datenethikkomission hatte in ihrem Abschlussbericht auf das „große Potenzial“ von Datenmanagment- und Datentreuhandsystemen hingewiesen. Eine geplante Einwilligungsverwaltungs-Verordnung (EinwVO), vorgelegt durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, soll nun dieses Potenzial ausschöpfen und die Nutzerfreundlichkeit um ein Vielfaches verbessern. Die Verordnung fußt auf Artikel 26 des TTDSG, der Bestimmungen für „Anerkannte Dienste zur Einwilligungsverwaltung“ ermöglicht. Die Verordnung wird vermutlich erst Mitte 2023 im Bundeskabinett beraten werden.